Berufserkrankungen – BG-Fälle

 

Hautkrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit Abstand die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen.

Werden sie zu spät erkannt und zu spät behandelt, drohen lange Heilverläufe. Zur Frühintervention bei arbeitsbedingten Hauterkrankungen betreibt die gesetzliche Unfallversicherung deshalb gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten das sogenannte Hautarztverfahren.

Arbeitsbedingte Hauterkrankungen gibt es in vielen Branchen. Besonders betroffen sind z.B. der Gesundheitsdienst und das Friseurgewerbe, aber auch Metallbetriebe, Reinigungsunternehmen und die Gastronomie. Meist handelt es sich um Handekzeme. Das sind Entzündungen der Haut, die häufig nässen, Bläschen bilden und durch Hautrisse sehr schmerzhaft sein können. Werden Ekzeme nicht rechtzeitig behandelt, können sie chronisch werden und im weiteren Verlauf zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit zwingen.

Treten arbeitsbedingte Hautveränderungen auf, sollte frühzeitig der Betriebs- oder Hautarzt aufgesucht werden. Dieser informiert die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und führt ggf. bereits eine erste Beratung durch.