BERUFSKRANKHEIT DURCH SONNE

 

Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Damit sind sie als „Outdoorworker“ nicht nur in der Freizeit, sondern oft auch im Beruf der Sonnenstrahlung „ausgesetzt“.

2015 wurde die neue Berufskrankheit durch langjährig UV-Strahlung in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen.

Hiernach können „aktinische Keratosen“ – die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms-, und das Plattenepithelkarzinom selbst als Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden.

Häufig betroffen bei mehr als 30-jähriger Tätigkeit sind Berufe wie: Landwirte, Maurer, Dachdecker ( Baugewerbe generell), Bademeister, Strassenbauer, Gärtner, Tennislehrer, Skilehrer aber auch Schweißer, Glasbläser usw.

Wenn sie auffällige Hautveränderungen bemerken: Suchen Sie einen Hautarzt auf, er wird die notwendigen Schritte für Sie bei der Berufsgenossenschaft einleiten. Dies bedeutet für Sie viele Vorteile in Betreuung, Behandlung usw !!

Siehe auch Punkt „Hautkrebsvorstufen“